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   VG Mainz, 26.09.2007 - 3 L 515/07   

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VG Mainz, 26.09.2007 - 3 L 515/07 (https://dejure.org/2007,75267)
VG Mainz, Entscheidung vom 26.09.2007 - 3 L 515/07 (https://dejure.org/2007,75267)
VG Mainz, Entscheidung vom 26. September 2007 - 3 L 515/07 (https://dejure.org/2007,75267)
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  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus VG Mainz, 26.09.2007 - 3 L 515/07
    Insbesondere können die übrigen Geräusche des Gaststättenbetriebs nicht ohne Weiteres über den ohnehin angebrachten pauschalen Abschlag von 6 dB(A) mit abgegolten werden, denn dieser gilt eben nur für die "Vorbelastung", d.h. die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne den Immissionsbeitrag der "zu beurteilenden Anlage" (vgl. Ziffern 3.2.1. Abs. 6 a.E. und Ziffer 2.4 TA Lärm ), womit nach Auffassung der Kammer ausschließlich die Gesamtanlage eines Betreibers inklusive der damit im örtlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehenden Nebeneinrichtungen gemeint ist - hier also: die Gaststätte insgesamt (vgl. zur Gesamtbetrachtung § 3 Abs. 5 BImschG und § 1 Abs. 5 der 4. BImschV, ferner Sparwasser/Engel/Voßkuhle, a.a.O., Rn. 129 sowie zur Anwendbarkeit eines einheitlichen Regelwerkes trotz verschiedener Lärmarten etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 6 B 12/03 -, GewArch 2003, 300 f.).

    Gleichwohl wird zu berücksichtigen sein, dass die sonstigen, nichttechnischen Gaststättengeräusche (menschliche Stimmen, Klirren von Geschirr, etc.) aufgrund der hier vorliegenden, gerade auch von Schank- und Speisewirtschaften geprägten Innenstadtsituation - zumindest wenn, wie hier, keine Außenbewirtschaftung genehmigt wurde - sozialadäquat und daher vernachlässigbar sind (vgl. zur Adäquanz als Merkmal unterschiedlicher Störungsarten BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 6 B 12/03 - [juris], Rn. 14 m.w.N. = GewArch 2003, 300 f.).

  • VG Mainz, 04.05.2007 - 3 L 159/07

    Tiefgarage in einem Wohngebiet

    Auszug aus VG Mainz, 26.09.2007 - 3 L 515/07
    Auch der hier von der Antragstellerin zu 3) geltend gemachte Umsatzrückgang eines Betriebes infolge der Auswirkungen von Immissionen fällt ohne Weiteres darunter (vgl. Sparwasser/Engel/Voßkuhle, Umweltrecht, 5. Aufl. 2003, § 10 Rn. 114 m.w.N. aus der Lit.; zum Drittschutz baurechtlicher Normen mit immissionsschutzbezogenen Schutzzweck auch VG A-Stadt, Beschluss vom 4. Mai 2007 - 3 L 159/07.MZ -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus VG Mainz, 26.09.2007 - 3 L 515/07
    Diese Rechtsprechung bezieht sich jedoch dezidiert auf Baugenehmigungen für Windkraftanlagen und ist den besonderen Problemen geschuldet, die bei deren messtechnischer Überwachung bestehen (vgl. hierzu näher das vom 8. Senat ausdrücklich in Bezug genommene OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. November 2002 - 7 A 2127/00 - [juris], Rn. 61 = NVwZ 2003, 756 ff. [OVG Nordrhein-Westfalen 18.11.2002 - 7 A 2127/00] ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11488/04

    Windkraftanlage; Lärmprognose; Drittschutz von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus VG Mainz, 26.09.2007 - 3 L 515/07
    Der 8. Senat des OVG Rheinland-Pfalz hat zwar in der Tat in einem Urteil von 21. Januar 2005 (- 8 A 11488/04 - [juris], Rn. 27 = DÖV 2005, 615 ff. [OVG Rheinland-Pfalz 21.01.2005 - 8 A 11488/04] ) ausgesprochen, von einer zumutbaren Lärmbeeinträchtigung könne nur ausgegangen werden, wenn bereits eine Prognose bestätigt habe, dass die Lärmrichtwerte hinreichend sicher eingehalten werden; es sei maßgeblich auf die Prognose abzustellen, denn die Kläger könnten nicht auf in der Baugenehmigung festgeschriebenen Immissionswerte und deren Überwachung verwiesen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2001 - 10 S 141/01

    Schädliche Umwelteinwirkungen durch Betrieb eines Backhauses

    Auszug aus VG Mainz, 26.09.2007 - 3 L 515/07
    Sie ist, wenn - wie hier für Essens- bzw. Gaststättengerüche - anderweitige rechtlich verbindliche Festlegungen von Grenzwerten fehlen, unter tatrichterlicher Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu beantworten (vgl. zur Zumutbarkeit von Gerüchen auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2001 - 10 S 141/01 [juris] m.w.N. in Rn. 35 = GewArch 2002, 498 ff.).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus VG Mainz, 26.09.2007 - 3 L 515/07
    Vorausgesetzt ist eine "engere räumliche und zeitliche Beziehung" zu dem Genehmigungsgegenstand, die u.a. vermittelt werden kann durch Rechte an einer Sache oder einer Sachgesamtheit (beispielsweise an einem Grundstück oder an einem Gewerbebetrieb), die derart im Einwirkungsbereich der Anlage belegen sind, dass sie durch diese in einer von den genannten Vorschriften mißbilligten Weise betroffen sein können ( BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 50/78 -, NJW 1983, 1507, 1508).
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